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Saturday, July 27, 2024
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Ukraine: Die Kommission schlägt die Einrichtung einer speziellen Fazilität zur Unterstützung der Erholung, des Wiederaufbaus und der Modernisierung der Ukraine vor

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Angesichts der verheerenden Folgen des russischen Angriffskrieges für die Bevölkerung, die Wirtschaft und die Infrastruktur der Ukraine sowie angesichts des enormen Ausmaßes und der Komplexität der Herausforderung für Erholung und Wiederaufbau schlägt die Europäische Kommission die Einrichtung eines speziellen Finanzierungsinstruments vor, das kohärente, vorhersehbare und flexible Unterstützung für die Ukraine im Zeitraum 2024–2027, angepasst an die beispiellosen Herausforderungen der Unterstützung eines Landes im Krieg. Die Fazilität unterstreicht das unerschütterliche Engagement der EU, die Ukraine angesichts des anhaltenden Angriffskrieges Russlands und auf ihrem Weg zur EU-Mitgliedschaft zu unterstützen.

Ursula von der Leyen , Präsidentin der Europäischen Kommission, sagte: „ Die Ukraine kämpft mutig gegen die Invasion Russlands und braucht unsere stabile finanzielle Unterstützung, um die enormen Kosten zu bewältigen, die sie mit sich bringt.“ Die EU hat versprochen, so lange wie nötig an ihrer Seite zu stehen, und wir stehen zu unserem Wort. Heute schlagen wir vor, von 2024 bis 2027 bis zu 50 Milliarden Euro bereitzustellen, um der Ukraine dabei zu helfen, der Aggression zu widerstehen und ein modernes, wohlhabendes Land wieder aufzubauen. Die Ukrainer streben entschlossen nach Europa. Und unsere Union unterstützt diese mutige Nation in ihren Bemühungen 

Die neue Ukraine-Fazilität wird die Bemühungen der Ukraine um die Aufrechterhaltung der makrofinanziellen Stabilität, die Förderung der Erholung sowie die Modernisierung des Landes unterstützen und gleichzeitig wichtige Reformen auf dem Weg zum EU-Beitritt umsetzen. Es wird den Übergang zu einer grünen, digitalen und integrativen Wirtschaft unterstützen, die sich schrittweise an die EU-Vorschriften und -Standards anpasst.

Die Fazilität ist auf drei Säulen aufgebaut:

  • Säule I – finanzielle Unterstützung des Staates in Form von Zuschüssen und Darlehen.Dadurch wird eine stabile und vorhersehbare Finanzierung gewährleistet, die Nachhaltigkeit der Finanzen der Ukraine unterstützt und gleichzeitig ein solider Rahmen für den Schutz des EU-Haushalts geschaffen. Um diese Unterstützung zu erhalten, muss die Regierung der Ukraine einen Plan für die Erholung, den Wiederaufbau und die Modernisierung des Landes vorbereiten und die Reformen und Investitionen detailliert beschreiben, die sie im Rahmen ihres EU-Beitrittsprozesses durchführen will. Die Mittel im Rahmen dieser Säule der Fazilität werden auf der Grundlage der Umsetzung des Plans bereitgestellt, die durch eine Reihe von Bedingungen und einen mit der EU vereinbarten Zeitplan für Auszahlungen untermauert wird. Ein großer Schwerpunkt wird auf die Reform der öffentlichen Verwaltung, gute Regierungsführung, Rechtsstaatlichkeit, Korruptionsbekämpfung und solide Finanzverwaltung gelegt.
  • Säule II – ein spezifischer Investitionsrahmen für die Ukraine, der darauf abzielt, öffentliche und private Investitionen für die Erholung und den Wiederaufbau der Ukraine anzuziehen und zu mobilisieren, um die Umsetzung des Plans zu unterstützen. Es wird alle bestehenden Instrumente zur Unterstützung der Ukraine, wie Mischfinanzierungen und Garantien, ergänzen und die Möglichkeit einer Ausweitung bieten, wenn die Bedingungen dies zulassen. 
  • Säule III – technische Hilfe und andere unterstützende Maßnahmen , einschließlich der Mobilisierung von Fachwissen zu Reformen, Unterstützung für Kommunen, Zivilgesellschaft und andere Formen bilateraler Hilfe, die Heranführungsländern normalerweise im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) zur Verfügung stehen, ebenfalls unterstützend die Ziele des Ukraine-Plans. Im Rahmen dieser Säule wird es auch möglich sein, andere Initiativen zu unterstützen, die darauf abzielen, auf die russische Aggression gegen die Ukraine zu reagieren, einschließlich der Durchsetzung des Völkerrechts im Zusammenhang mit von Russland auf dem Territorium der Ukraine begangenen Verbrechen. Auch Zinszuschüsse zu den Kreditkosten werden in dieser Säule abgedeckt.

Der vorgesehene Gesamtbetrag der Fazilität beträgt bis zu 50 Milliarden Eurofür den Zeitraum 2024 bis 2027 sowohl für Zuschüsse als auch für Darlehen. Zuschüsse werden über ein neues Sonderinstrument mobilisiert, das im Rahmen der Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) vorgeschlagen wird. Die Kredite werden durch den Spielraum garantiert, ähnlich wie bei der aktuellen Finanzierung im Rahmen der Macro Financial Assistance „Plus“ (MFA+). Der Spielraum ist die Differenz zwischen der Eigenmittelobergrenze (d. h. dem Höchstbetrag an Mitteln, den die Kommission von den Mitgliedstaaten in einem bestimmten Jahr als Beitrag verlangen kann) und den Mitteln, die die Kommission tatsächlich benötigt, um die im Haushaltsplan vorgesehenen Ausgaben zu decken. Die Fazilität eröffnet auch die Möglichkeit, Beiträge anderer Geber sowie Einnahmen aus eingefrorenen und immobilisierten russischen Vermögenswerten als Beitrag zur Erholung und zum Wiederaufbau der Ukraine zu verwenden.

Die Fazilität und ihre Umsetzung werden mit einem robusten Rahmen für Transparenz, Prüfung und Kontrolle ausgestattet, um den Schutz der finanziellen Interessen der EU zu gewährleisten. Erstens sollen die Prüfungs- und Kontrollsysteme des ukrainischen Staates im Rahmen der Reformen im Rahmen des Plans erheblich verbessert werden. Zweitens kann die Kommission zu jedem Zeitpunkt des Projektzyklus Kontrollen bei Projekten im Zusammenhang mit der Umsetzung des Plans durchführen. Drittens wird ein spezieller unabhängiger Prüfungsausschuss die Kommission unterstützen, indem er regelmäßig über die Verwendung der zur Erreichung der Ziele der Fazilität ausgegebenen Mittel berichtet und Empfehlungen an die Ukraine richtet.

Nächste Schritte

Nun ist es Sache des Europäischen Parlaments und des Rates, den Vorschlag im Rahmen des MFR-Halbzeitüberprüfungspakets zu prüfen. Nach der Annahme wird die Ukraine aufgefordert, ihren Plan vorzulegen, in dem sie die Reformen und Investitionen darlegt, die sie durchführen will. Nach der Bewertung des Plans wird die Kommission dem Rat einen Vorschlag zur Annahme des Plans unterbreiten und die Bedingungen festlegen, die die Ukraine für den Zugang zu Unterstützung im Rahmen der Fazilität erfüllen muss. 

Hintergrund

Die Europäische Union hat eine beispiellose Einigkeit bewiesen, indem sie das Vorgehen Russlands verurteilte und der Ukraine Unterstützung gewährte. Bisher haben die EU, ihre Mitgliedstaaten und die europäischen Finanzinstitutionen gemeinsam weitreichende Unterstützung für die Ukraine und ihre Bevölkerung bereitgestellt, die sich bis Mai 2023 auf über 70 Milliarden Euro beläuft. Dazu gehört auch die Unterstützung für EU-Mitgliedstaaten, die vorübergehenden Schutz gewährt haben rund 4 Millionen ukrainische Flüchtlinge seit Kriegsbeginn. Insgesamt spiegelt dies die unerschütterliche Entschlossenheit der Union wider, der Ukraine so lange wie nötig zu helfen.

Quelle: Europa

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