Wie funktioniert das Eigenmittelsystem heute?
Derzeit gibt es vier Eigenmittel für den EU-Haushalt:
- Zölle, die auf Einfuhren erhoben werden, werden an den Außengrenzen der EU erhoben und fließen direkt in den EU-Haushalt. Die Mitgliedstaaten behalten 25 % des Betrags als Inkassokosten ein.
- Die Mehrwertsteuer-Eigenmittel werden ab 2021 vereinfacht. Für die Mehrwertsteuer-Bemessungsgrundlagen aller Mitgliedstaaten gilt ein einheitlicher Abrufsatz von 0,3 %.
- Die statistischen Eigenmittel auf Basis nicht recycelter Kunststoffverpackungsabfälle sind die wichtigste Neuerung des vorherigen Eigenmittelbeschlusses von 2020. Die Mitgliedstaaten tragen 0,80 € pro Kilogramm ihrer nicht recycelten Kunststoffverpackungsabfälle bei. Auf die Beiträge der Mitgliedstaaten, deren Pro-Kopf-BNE im Jahr 2017 unter dem EU-Durchschnitt lag, wird eine Korrektur vorgenommen.
- Die Eigenmittel des Bruttonationaleinkommens (BNE) bleiben die Hauptquelle für die Finanzierung des EU-Haushalts. Alle Mitgliedstaaten tragen entsprechend ihrem Anteil am BNE der EU27 bei. Eine pauschale Ermäßigung gilt für Österreich, Dänemark, Deutschland, die Niederlande und Schweden.
Diese vier Eigenmittel machen mehr als 90 % der Einnahmen aus. Weitere Einnahmequellen sind Steuern und andere Abzüge von den Gehältern von EU-Mitarbeitern, Beiträge von Nicht-EU-Ländern zu bestimmten Programmen, Zinsen für verspätete Zahlungen und Geldstrafen.
Warum schlägt die Kommission ein neues Eigenmittelpaket vor?
Im Rahmen der Einigung 2020 über den langfristigen EU-Haushalt und NextGenerationEU einigten sich das Europäische Parlament, die EU-Mitgliedstaaten im Rat und die Kommission auf einen Fahrplan zur Einführung neuer Eigenmittel in den Haushalt, um die Rückzahlung der NextGeneration-Anleihen zu unterstützen.
Auf dieser Grundlage verpflichtete sich die Kommission, zwei Vorschläge für neue Einnahmequellen für den Haushalt vorzulegen. Der erste Vorschlag wurde im Dezember 2021 vorgelegt und umfasste Vorschläge auf der Grundlage des Emissionshandelssystems (ETS), des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) und der OECD-Säule-1-Vereinbarung. Seitdem wurden kaum Fortschritte erzielt. Um die Verhandlungen zu beschleunigen, hat die Kommission heute ihren Vorschlag vor dem ursprünglich geplanten Datum 2024 angepasst und ergänzt.
Wie wird der endgültige Korb der vorgeschlagenen Eigenmittel kalibriert?
Angesichts der heutigen Anpassungen der Einigung über Elemente von Fit for 55 wird das im Rat zu verhandelnde Eigenmittelpaket Folgendes umfassen:
- Eine Eigenmittelquelle, die auf Einnahmen aus dem Emissionshandel (ETS) basiert: Es wird ein Abrufsatz von 30 % auf die Einnahmen aus der Versteigerung von ETS-Zertifikaten (und auf den Marktwert von Zertifikaten, die die Mitgliedstaaten nicht versteigern wollen) erhoben. Es wird ein Solidaritätsmechanismus gelten, um zu verhindern, dass die Beiträge der Mitgliedstaaten im Vergleich zu ihrem relativen Einkommen unverhältnismäßig hoch sind.
- Eine durch den CO2-Grenzausgleichsmechanismus der EU (CBAM) generierte Eigenquelle mit einem im Vergleich zum Vorschlag vom Dezember 2021 vereinfachten Kontrollsystem. 75 % der Einnahmen aus dem Mechanismus werden dem EU-Haushalt zugewiesen.
- Eine vorübergehende statistische Eigenmittelquelle für Unternehmensgewinne, bis zur Einrichtung einer Eigenmittelquelle auf der Grundlage einer bevorstehenden Initiative zur Vereinfachung der Körperschaftssteuervorschriften und zur Steuerkonformität: „Business in Europe: Framework for Income Taxation“ (BEFIT). Diese vorübergehenden Eigenmittel beinhalten einen Abrufsatz von 0,5 % auf die Bruttobetriebsüberschussstatistik, die für den Sektor der finanziellen und nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften jedes Mitgliedstaats im Rahmen des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) erfasst wird. Bei diesem Beitrag handelt es sich keineswegs um eine Steuer für Unternehmen und sie erhöhen auch nicht deren Befolgungsaufwand.
Darüber hinaus wurden die im Dezember 2021 vorgeschlagenen Eigenmittel auf der Grundlage des Anteils der Restgewinne multinationaler Unternehmen festgelegt, die den EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der OECD/G20-Vereinbarung über eine Neuzuweisung von Besteuerungsrechten („Säule Eins“) zugewiesen werden. ) ist gewartet.
Wie viel Umsatz wird jedes dieser Elemente liefern?
Basierend auf der Annahme eines CO2-Preises von 80 € pro Tonne werden die ETS-Eigenmittel bei Reisegeschwindigkeit etwa 19 Milliarden € (Preise von 2018) pro Jahr generieren, wenn die Einnahmen aus dem neuen ETS in den EU-Haushalt fließen. Es wird geschätzt, dass die CBAM-Eigenmittel ab 2028 etwa 1,5 Milliarden Euro (Preise von 2018) pro Jahr generieren werden. Die statistischen Eigenmittel auf Unternehmensgewinnen würden ab 2024 Einnahmen von etwa 16 Milliarden Euro (Preise von 2018) pro Jahr ermöglichen .
Unter aktuellen Annahmen wird erwartet, dass dieses Paket ab 2028 insgesamt durchschnittlich 36 Milliarden Euro (Preise von 2018) pro Jahr einbringt.
Wie werden die neuen Eigenmittel zur Rückzahlung von NextGenerationEU beitragen?
Die Rückzahlung der Kredite für NextGenerationEU wird sich über mehr als drei Jahrzehnte erstrecken und bis 2058 abgeschlossen sein.
Die Rückzahlungen werden im Einklang mit dem Universalitätsprinzip des EU-Haushalts über den Gesamthaushalt finanziert.
Die EU wird unter allen Umständen ihren Verpflichtungen zur Rückzahlung der von NextGenerationEU aufgenommenen Kredite einschließlich der Zinsen und der Rückzahlung des Kapitalbetrags nachkommen.
Diese Rückzahlung sollte jedoch nicht zu einer unangemessenen Kürzung der Programmausgaben oder Investitionsinstrumente im Rahmen des MFR führen. Es ist auch wünschenswert, die Erhöhungen der BNE-Eigenmittel der Mitgliedstaaten abzumildern. Die heute vorgeschlagene Einigung über die neuen Eigenmittel wird die Diskussionen über die künftigen langfristigen Haushalte erleichtern und den Fokus auf strategische Prioritäten und nicht auf die Höhe der nationalen Beiträge lenken.
Schlägt die Kommission mit diesem Paket EU-Steuern vor?
Die Kommission schlägt mit diesem aktualisierten Paket keine EU-Steuern vor. Das Emissionshandelssystem und der CO2-Grenzausgleichsmechanismus sind marktbasierte Instrumente. Der Zweck der Überarbeitung des Eigenmittelbeschlusses besteht darin, einen Teil der durch diese Instrumente erzielten Einnahmen dem EU-Haushalt zuzuführen. Ebenso handelt es sich bei den vorübergehenden statistischen Eigenmitteln auf Unternehmensgewinne um statistische Eigenmittel. Der von den Mitgliedstaaten zu zahlende Beitrag wird proportional zu den Statistiken über den Bruttobetriebsüberschuss sein. Unternehmen sind nicht betroffen.
Wie wird die EU die im Paket genannten Eigenmittel einsammeln?
Was die ETS-basierten Eigenmittel betrifft :
Die Kommission schlägt einen Mechanismus vor, bei dem der größte Teil der ETS-basierten Eigenmittel gesammelt und im Namen der Mitgliedstaaten über die Auktionsplattform direkt dem EU-Haushalt zur Verfügung gestellt wird. Die Einnahmen fließen daher direkt in den EU-Haushalt, ohne dass sie über die Konten der Mitgliedstaaten geleitet werden. Die Auktionsplattform ist ein Instrument im Sinne der ETS-Gesetzgebung, das unter der Verantwortung und im Namen der Mitgliedstaaten betrieben wird.
Mitgliedstaaten, die von ihrem Recht Gebrauch machen, einen Teil ihrer Zertifikate nicht zu versteigern, müssen einen entsprechenden Betrag beisteuern. Die ETS-Beiträge werden mit dem Solidaritätsanpassungsmechanismus angepasst, indem Mindestbeiträge vorgeschrieben oder auf einen Höchstbeitrag begrenzt werden.
Was die CBAM-basierten Eigenmittel betrifft :
Die Kommission schlägt einen Mechanismus vor, bei dem die CBAM-Einnahmen von der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats eingezogen werden, in dem der Anmelder ansässig ist. Die Mitgliedstaaten behalten 25 % der CBAM-Einnahmen. Die restlichen 75 % werden von den Mitgliedstaaten einmal jährlich (im Februar) nach dem Mittelaufruf der Kommission dem EU-Haushalt zur Verfügung gestellt.
Was die vorübergehenden statistischen Eigenmittel auf der Grundlage der Unternehmensgewinne betrifft :
Diese Eigenmittel erfordern die Anwendung eines Abrufsatzes von 0,5 % auf den Bruttobetriebsüberschuss der Sektoren der finanziellen und nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften, die für jeden Mitgliedstaat im Rahmen des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) erfasst werden. Die Mitgliedstaaten stellen diese Eigenmittel dem EU-Haushalt monatlich nach dem Mittelabruf der Kommission zur Verfügung.
Für die Eigenmittel auf der Grundlage umverteilter Gewinne (OECD-Säule 1) wurden ähnliche Regelungen vorgeschlagen. Diese Eigenmittel bestehen in der Anwendung eines einheitlichen Abrufsatzes von 15 % auf den Anteil der Restgewinne der multinationalen Unternehmen, die den Mitgliedstaaten zugewiesen und der Kommission gemeldet werden. Die Umsetzung der OECD/G20-Säule-1-Vereinbarung bleibt eine wesentliche Priorität. Nach der Vereinbarung vom Oktober 2021 wurden wesentliche Fortschritte erzielt, und die Kommission wird diese Bemühungen weiterhin fördern. Allerdings ist die multilaterale Konvention noch nicht unterzeichnet und ratifiziert, sodass sie noch nicht in Kraft treten kann.
In welcher Beziehung stehen die heutigen Vorschläge zum Fit-for-55-Paket?
Im Dezember 2022 einigte sich die EU auf das Fit-for-55-Paket, das darauf abzielt, die Treibhausgasemissionen in der gesamten EU zu reduzieren und bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen.
Der ursprüngliche Vorschlag für neue Einnahmequellen für den EU-Haushalt war eng mit dem Vorschlag für das Fit-for-55-Paket verknüpft. Daher muss er an den endgültigen Text angepasst werden, wobei auch neue Marktentwicklungen angesichts der gestiegenen CO2-Preise berücksichtigt werden müssen.
Konkreter geht es bei den Aktualisierungen um Folgendes:
- Der Beitrag des neuen ETS für Gebäude, Straßenverkehr und andere Sektoren gilt ab 2028.
- Der Abrufsatz für die ETS-basierten Eigenmittel wurde von 25 % auf 30 % angepasst, um den Entwicklungen auf dem CO2-Markt Rechnung zu tragen. Seit der Vorlage der Gesetzesvorschläge durch die Kommission im Juli 2021 ist der CO2-Preis von etwa 55 € pro Tonne CO2 auf 80 € pro Tonne CO2 gestiegen. Bei einer Abrufquote von 30 % werden die Einnahmen für die Mitgliedstaaten mit durchschnittlich 46 Milliarden Euro pro Jahr ab 2028 immer noch höher ausfallen als bei der Vorlage des Fit For 55-Vorschlags erwartet.
- Nach der Einigung über ein neues Governance-Modell für das CBAM muss die Kommission die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des CBAM unterstützen, einschließlich einiger Kontrollaufgaben. Daher sollte die für die Eigenmittel durchzuführende Kontrolle geringer ausfallen.
Statistisch basierte Eigenmittel auf Unternehmensgewinnen
Wie funktionieren die statistischen Eigenmittel auf Basis der Unternehmensgewinne?
Diese neuen statistischen Eigenmittel würden auf der Grundlage des Bruttobetriebsüberschusses für die Sektoren der finanziellen und nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften berechnet. Dies ist ein statistischer Indikator für die Gewinne von Unternehmen mit Sitz in der EU gemäß dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 2010, überprüft und veröffentlicht von Eurostat.
Die Eigenmittel würden dann 0,5 % des Bruttobetriebsüberschusses betragen.
Warum schlagen Sie eine „vorübergehende“ Eigenmittelausstattung anstelle einer dauerhaften vor?
Ziel der statistischen Eigenmittel auf Unternehmensgewinnen ist es, einen Beitrag des Unternehmenssektors sicherzustellen, bevor eine Einigung über die bevorstehende Initiative „Unternehmen in Europa: Rahmen für die Einkommensbesteuerung“ (BEFIT) erzielt und eine entsprechende Eigenmittelquelle vorgeschlagen und genehmigt wird.
Angesichts der erforderlichen Einstimmigkeit, auch bei Steuervorschlägen, wird eine Einigung über die beiden Gesetze voraussichtlich einige Zeit in Anspruch nehmen, was mit der Notwendigkeit, die Verhandlungen über neue Einnahmequellen für den Haushalt zu beschleunigen, unvereinbar ist.
Ab wann gelten die neuen Eigenmittel?
Die Kommission schlägt vor, dass der Beitrag aus dem bestehenden EHS, der stationäre Anlagen, den See- und Luftverkehr abdeckt, sowie aus den statistischen Eigenmitteln auf Unternehmensgewinne ab 2024 gilt. Der Beitrag von CBAM und dem neuen ETS für Gebäude, Straßenverkehr und andere Sektoren gilt gelten ab dem 1. Januar 2028.
Der Eigenmittelbeschluss tritt in Kraft, sobald er von den Mitgliedstaaten im Rat nach Einholung der Stellungnahme des Europäischen Parlaments angenommen und von den Mitgliedstaaten gemäß ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Anforderungen ratifiziert wurde.
Nach welchen rechtlichen Bestimmungen wird das Paket ausgehandelt und vereinbart?
Jeder Eigenmittelvorschlag wird im Rat nach dem besonderen Gesetzgebungsverfahren gemäß Artikel 311 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verhandelt.
Dies bedeutet, dass die Annahme einer einstimmigen Zustimmung aller EU-Mitgliedstaaten im Rat nach einer Konsultation des Europäischen Parlaments bedarf. Darüber hinaus müssen die EU-Länder dem Abkommen gemäß ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Anforderungen auf nationaler Ebene zustimmen.
Was war die analytische Grundlage für den heutigen Vorschlag?
Bevor die Kommission das heutige Paket vorlegte, führte sie eine Analyse aller verfügbaren Optionen für neue Einnahmequellen für den Haushalt durch.
Diese Analyse der neuen Eigenmittelkandidaten ist im Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen (SWD) verfügbar, das dem heutigen Vorschlag beiliegt. Die Analyse bewertet die potenziellen neuen Eigenmittel anhand von drei Kriterien: Einnahmepotenzial, Einfachheit und schnelle Mobilisierung von Einnahmen.
Das heutige Paket stellt auf der Grundlage dieser Analyse die optimale Einnahmenmischung vor, da eine rasche Mobilisierung neuer Einnahmequellen für den Haushalt erforderlich ist.
Quelle: Europa