Ab dem 1. Januar 2025 ist es in der ganzen Schweiz verboten, das Gesicht an öffentlichen Orten zu verhüllen. Verstösse können mit einer Geldstrafe von bis zu 1000 Franken geahndet werden.
Am Mittwoch hat die Schweizer Regierung beschlossen, die neue Bestimmung ab 2025 in Kraft zu setzen. Die umstrittene „Anti-Burka“-Initiative wurde im März 2021 von 51,2 Prozent der Schweizer Stimmberechtigten angenommen.
Der neue Verfassungsartikel wird im Bundesgesetz über das Verhüllungsverbot umgesetzt. Verstösse werden im Ordnungsbussenverfahren geahndet, um den bürokratischen Aufwand zu minimieren. Die zu entrichtende Ordnungsbusse beträgt 100 Franken und kann direkt vor Ort bezahlt werden. Wer sich jedoch weigert, die Ordnungsbusse zu bezahlen, unterliegt dem ordentlichen Verfahren, das eine Höchststrafe von 1000 Franken vorsieht.
Das Verbot der Gesichtsverhüllung gilt nicht in Flugzeugen sowie in diplomatischen und konsularischen Räumlichkeiten. Auch in Gotteshäusern und anderen heiligen Stätten darf das Gesicht verhüllt werden. Darüber hinaus bleibt die Gesichtsverhüllung aus Gründen der Gesundheit, Sicherheit, der Witterungsbedingungen und der lokalen Schweizer Gepflogenheiten erlaubt. Sie ist auch für künstlerische und unterhaltsame Darbietungen sowie für Werbezwecke zulässig.
In Ausnahmefällen kann das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum gestattet werden, wenn dies zur Ausübung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit erforderlich ist, die zuständige Behörde dies vorab genehmigt hat und die öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht gefährdet ist.