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Kabinett stimmt für Zulassung von E-Tretrollern

April 5, 2019
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Es wird wohl bald enger auf Rad- und Gehwegen in Deutschland. Das Bundeskabinett hat eine Verordnung für E-Scooter beschlossen. Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Verordnung zur Zulassung von Tretrollern mit Elektromotor in Deutschland beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen. Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) plant, dass die E-Scooter noch im Frühjahr legal auf deutschen Straßen unterwegs sein dürfen. Er sieht in den E-Tretrollern ein großes Potenzial für umweltfreundliche Mobilität in deutschen Städten – als Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr. Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten.

Welche Roller fallen unter die neue Regelung?

Konkret geht es um “Elektrokleinstfahrzeuge”, die zwischen 6 und 20 Kilometer pro Stunde schnell fahren können und eine Lenk- oder Haltestange haben. Sie dürfen höchstens 70 Zentimeter breit sein, 1,40 Meter hoch und zwei Meter lang. Maximalgewicht ohne Fahrer: 55 Kilogramm.

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Wo dürfen sie fahren?

Das kommt darauf an, wie schnell der Elektro-Tretroller ist. E-Scooter zwischen zwölf und 20 Kilometer pro Stunde dürfen laut Verordnung auf Radwegen oder Radfahrstreifen unterwegs sein. Nur wenn diese fehlen, darf die Fahrbahn genutzt werden. Langsamere Roller, die weniger als zwölf Kilometer pro Stunde erreichen, müssen auf Gehwegen und gemeinsamen Geh- und Radwegen fahren. Gibt es diese nicht, dürfen sie innerorts auf die Fahrbahn ausweichen.

Wer darf einen E-Scooter benutzen?

E-Roller, die höchstens zwölf km/h fahren können, sind bereits für Jugendliche ab zwölf Jahren erlaubt – schnellere Scooter ab dem vollendeten 14. Lebensjahr. Eine Mofa-Prüfbescheinigung oder eine Helmpflicht gibt es nicht. Vorgeschrieben ist eine Haftpflichtversicherung samt Versicherungsaufkleber mit Anti-Fälschungs-Hologramm hinten am Fahrzeug. Die zusammenklappbaren Geräte dürfen in Bussen und Bahnen mitgenommen werden.

Welche Anforderungen müssen die Roller erfüllen?

Pflicht sind zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen und eine Beleuchtung, die auch abnehmbar sein darf. Ebenfalls vorgeschrieben sind seitliche Reflektoren und mindestens eine “helltönende Glocke”. Steuer-Elemente für den Motor wie Drehgriffe oder Knöpfe müssen binnen einer Sekunde automatisch in Nullstellung zurückspringen, wenn sie losgelassen werden. Die Standflächen sollten rutschfest sein. Anhänger sind tabu.

Welche Regeln gelten sonst noch?

E-Kleinstfahrzeuge müssen einzeln hintereinander fahren. Anhängen an andere Fahrzeuge und Freihändigfahren sind nicht erlaubt. Auf mehrspurigen Fahrbahnen gilt das Gebot, möglichst weit rechts zu fahren. Auf Gehwegen haben Fußgänger klar Vorrang und dürfen “weder behindert noch gefährdet” werden. Dort und in Fußgängerzonen ist nur Schritt-Tempo zulässig. Auf Radwegen müssen schnellere Radler “ohne Behinderung” zum Überholen vorbeigelassen werden. An der Ampel gelten für E-Gefährte mit weniger als 12 km/h die Fußgängerzeichen. Generell werden sie nicht geparkt, sondern wie Fahrräder abgestellt.

Wie sind die Erfahrungen in anderen Ländern?

In den USA sind E-Scooter schon länger erlaubt, genauso wie in mehreren europäischen Ländern. Firmen wie Bird, Lime und Spin bieten die Tretroller im großen Stil zum Leihen an. Das sorgt immer wieder für Ärger. Vergangenes Jahr hatten die Anbieter Tausende Kickscooter im Stadtgebiet von San Francisco verteilt – über Nacht und ohne Erlaubnis der Behörden. Die Scooter-Welle schwappte in weitere US-Städte, schließlich lagen die Roller überall herum, verstellten Eingänge und Gehwege, wurden so zu Stolperfallen und sorgten für Zusammenstöße. Weil sich Unfälle mit den E-Scootern häufen – auch schwere und solche mit Todesfolge – haben Krankenhäuser in Kalifornien begonnen, Daten darüber zu erheben. Anwälte und Großkanzleien spezialisieren sich inzwischen auf Scooter-Unfälle.

Was kostet ein E-Scooter?

Weil die Elektro-Tretroller in vielen anderen Ländern bereits zugelassen sind, gibt es schon zahlreiche Anbieter auf dem Markt. Die günstigsten Modelle starten bei rund 300 Euro, allerdings kann man auch deutlich mehr Geld für einen E-Scooter ausgeben. BMW hat bereits seit Februar den X2City auf dem Markt, den der Autohersteller zusammen mit Kettler entwickelt hat. Preis: 2400 Euro. Die Reichweite der verschiedenen Modelle liegt meistens zwischen 15 und 30 Kilometern.

Source :
Sueddeutsche Zeitung
Tags: DeutschlandE-ScooterElektrorollerMobilität der ZukunftNachrichtenTechnologie
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