Noch sind E-Tretroller und andere Elektrokleinstfahrzeuge in Deutschland verboten. Das bleibt vorerst auch so. Die für Anfang 2019 geplante Zulassung verzögert sich.
Die meisten haben auf dem Weg zur Arbeit oder zurück sicher schon den einen oder anderen Elektrotretroller oder ein E-Skateboard an sich vorbeirauschen sehen. Bisher war die Benutzung dieser sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge (Personal Light Electric Vehicles, kurz: PLEV) nicht geregelt – also zumindest nicht offiziell erlaubt. Das sollte sich jetzt eigentlich bald ändern, wie das Branchenportal Electrive.net Ende Oktober berichtete. Die ursprünglich für Ende 2018 oder Anfang 2019 geplante Zulassung verzögere sich aber, schreibt die Tagesschau unter Berufung auf Mitteilungen des Verkehrsministeriums.
Die Bundesregierung plant den Ende Oktober bekannt gewordenen Entwürfen für die neue Regelung zufolge unter anderem die Schaffung einer neuen Fahrzeugklasse, in der die elektrisch unterstützten Last-Mile-Scooter zusammengefasst werden sollen. Zu den wichtigsten Eckpunkten des Vorhabens gehört, dass die elektrischen Kleinstfahrzeuge künftig auf dem Radweg fahren müssen. Auf der Straße dürfen sie nur dann fahren, wenn es keinen Fahrradweg gibt.
E-Tretroller in Deutschland: Keine Helm-, aber Versicherungspflicht
Eine Helmpflicht soll demnach für die Fahrer der PLEV nicht bestehen, es gelte eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde. Allerdings sollten die Mini-Fahrzeuge ähnlich wie Mopeds und Roller versichert werden und ein Versicherungskennzeichen tragen, so die ursprünglichen Überlegungen. Skateboards mit Elektromotor und querstehende Gefährte, Hoverboards genannt, mit zwei seitlichen Rädern, sollten weiterhin auf Straßen und Wegen verboten bleiben – hieß es zumindest bisher.
Allerdings hat Kritik wegen einer möglichen Überregulierung offenbar dazu geführt, dass jetzt noch einmal neu überlegt wird. Der Entwurf könne sich noch ändern, räumte das Ministerium auf Anfrage ein. Und in einer Antwort auf eine Grünen-Anfrage heißt es, „im Rahmen eines Forschungsprojektes“ würden auch noch Einsatzmöglichkeiten von anderen Elektro-Fahrzeugen ohne Lenkstange untersucht – also etwa von Skateboards. Nachgedacht wird wohl auch noch über die geforderte Versicherungspflicht und die Blinker.
Abbiegen: E-Tretroller-Fahrer sollen Handzeichen geben können
Laut dem Spiegel könnten Handzeichen wie beim Fahrradfahren auch beim Fahren von E-Tretrollern ausreichen. Bei den E-Skateboards könnte eine Sondergenehmigung für die Laufzeit von zwei Jahren ausgestellt werden, um dann noch einmal neu zu entscheiden. Noch ziemlich viel „könnte“ und „eventuell“ für eine schnelle Umsetzung der Regelung. Noch geht man aber bei der Bundesregierung davon aus, dass die Zulassung in den ersten Monaten 2019 erfolgen könnte. Im Frühjahr oder Sommer könnten dann Elektro-Tretroller in großem Umfang zum Verleihen bereitstehen, wie es heißt.