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AfD stellt Liste falsch auf – zwei Drittel ihrer Kandidaten gestrichen

Entsetzen in der AfD: Zur Landtagswahl in Sachsen sind nur 18 ihrer 61 Bewerber zugelassen worden. Schuld ist die Partei selbst. Mehr als 18 Abgeordnete wird sie wohl dennoch stellen.

July 6, 2019
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Die AfD muss mit einer zusammengestrichenen Landesliste in die Wahl in Sachsen am 1. September gehen: Nur 18 der 61 Kandidaten auf der Liste der Partei wurden am Freitag vom Wahlausschuss zugelassen. Dafür wurden Fehler bei der Aufstellung der Liste verantwortlich gemacht. Bei zwei Terminen gab es unterschiedliche Wahlverfahren. Nicht alle Bewerber hatten gleiche Chancen.

18 Kandidaten auf der Liste sind deutlich weniger, als von der Partei nach den aktuellen Umfragewerten in den nächsten Landtag einziehen würden. Der aktuelle Wert von 26 Prozent würde bedeuten, dass die AfD eigentlich deutlich mehr als 30 Abgeordnete stellen könnte. Der sächsische Landtag hat mindestens 120 Abgeordnete, 2014 hatte ein Wert von 9,7 Prozent 14 Sitze für die AfD bedeutet.

Alle direkt gewählten Bewerber ziehen ein

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Für die AfD geht es darum, wie viele der 60 Wahlkreise sie direkt gewinnt. Sind das viele, hält sich der Schaden für die Partei in Grenzen. Wer in einem Wahlkreis bei der Erststimme die Mehrheit erringt, ist als Kandidat direkt gewählt. Das heißt: Der AfD sind so viele Mandate garantiert, wie sie Wahlkreise gewinnt.

Diese Kandidaten kommen alle in den Landtag – egal, wie viele auf der Liste stehen. In Umfragen sah es danach aus, dass die AfD sogar mehr Direktmandate holen würden, als ihr nach den Zweitstimmen zustehen würde. Dann wäre egal, wie viele Kandidaten auf der Liste stehen.

Entscheidung könnte zu mehr taktischem Wählen führen

Die verkürzte Kandidatenliste kann aber dazu führen, dass der Wahlkampf anders verläuft und anders gewählt wird. Die anderen Parteien könnten sich auch darauf verständigen, mehr oder weniger offen jeweils den aussichtsreichsten Konkurrenten des AfD-Bewerbers im Wahlkreis zu unterstützen, Wähler könnten auch noch stärker taktisch wählen.

Wilko Zicht, Experte der Seite wahlrecht.de und früherer Abgeordneter der Bremischen Bürgerschaft: “Es könnte jetzt Aufrufe geben, in den potenziellen AfD-Wahlkreisen mit der Erststimme die CDU zu wählen, um ein AfD-Direktmandat zu verhindern.”

Dann könnte es dazu kommen, so Zicht, dass die AfD doch weniger Sitze besetzen kann, als sie nach dem Zweitstimmenergebnis bekommen würde. Der Landtag würde dann kleiner werden. Zusätzlich könnte die CDU dadurch Überhangmandate erringen: Die Zahl direkt gewonnener Mandate wäre noch höher als die Zahl der Mandate nach dem Zweitstimmenergebnis. Die Differenz sind die Überhangmandate.

Weil das aber das prozentuale Zweitstimmenergebnis verfälscht, gibt es einen Teilausgleich: Andere Parteien dürfen dann auch von ihrer Liste weitere Kandidaten in den Landtag schicken. Die AfD bekäme aber keine Ausgleichsmandate, wenn sie bereits mindestens 18 Mandate errungen hat und kein Listenkandidat mehr zur Verfügung steht.

Zweite Versammlung keine Fortsetzung der ersten

Für den Wahlausschuss ging es um die Frage, ob die AfD zur Bestimmung der Landesliste formal nur eine Aufstellungsversammlung durchgeführt hat, die nur unterbrochen und fortgesetzt wurde. Die rechtliche Einschätzung der Landeswahlleiterin Carolin Schreck ist eine andere, wie Teilnehmer der Ausschusssitzung auf Twitter berichteten: Demnach gab es zwei Versammlungen. Bei der zweiten Sitzung wurde nicht weitergemacht, wo bei der ersten aufgehört wurde.

Das beim ersten Treffen beschlossene Wahlverfahren wurde beim zweiten Termin geändert. Die AfD hatte an den Wochenenden 8. bis 10. Februar und 16. und 17. März mit unterschiedlichen Versammlungsleitern Listen von Platz 1 bis 18 und von Platz 19 bis 61 aufgestellt.

Zunächst war beschlossen worden, über jeden Bewerber einzeln abzustimmen. Bei dem zweiten Termin wurde das geändert, über die Plätze 31 bis 61 wurde nun im Block abgestimmt. Frage für den Ausschuss war damit auch, ob damit Kandidaten aufgrund unterschiedlicher Wahlverfahren benachteiligt waren.

Erste Unterlagen hatten “Entwurfscharakter zur Erörterung”

Die AfD hatte dem Anschein nach insgesamt chaotisch agiert. Was sie zunächst beim Landeswahlleiter einreichte, sollte dann nur “Entwurfscharakter zur Erörterung” haben, berichtete Thomas Wolf, Jurist beim für die Wahl verantwortlichen Statistischen Landesamt Sachsen. Sie hatte zwei Landeslisten, zwei Protokolle und von den beiden Versammlungsleitern eidesstattliche Versicherungen für den ordnungsgemäßen Ablauf vorgelegt. Die Landeswahlordnung sieht vor, dass eine Landesliste eingereicht wird.

Am letzten Tag der Frist hatte die AfD dann noch eine einzige Landesliste mit zwei Niederschriften zweier Aufstellungsversammlungen eingereicht, wie Teilnehmer der Sitzung des Wahlausschusses berichteten. Begründung: Man wolle “allen Eventualitäten aus dem Weg” gehen. AfD-Vertreter Joachim Keiler, Oberbürgermeisterkandidat in Meißen, warb in der Sitzung um Verständnis mit der Begründung: “Wir sind keine Politprofis.”

#sltw19 #Landeswahlausschuss #Sachsen Der Röstgrad wird jetzt unangenehm. Wahlleiterin Schreck merkt an die #AfD hätte das Wahlverfahren geändert.
"Es sind alles zulässige Wahlverfahren. Wir unterhalten uns nicht über ihre Wahlverfahren."

— Arnd Groß (@ArndGro) July 5, 2019

Nach Angaben des Wahlrechts-Experten Wilko Zicht gibt es gegen die Entscheidung vor der Wahl keinen zulässigen Rechtsweg. Die AfD könne mit wenig Erfolgsaussicht den Verfassungsgerichtshof anrufen.*

Eine kleine linksliberale Partei hatte der Wahlausschuss wegen fehlender Unterstützerstimmen gar nicht zugelassen. “Demokratie in Bewegung” hatte zum Stichtag 946 von 1.000 nötigen Unterstützerunterschriften vorgelegt – 96 Unterschriften aus Dresden kamen mit der Post zu spät an.

Die Liste der großen Parteien wurde in der Ausschusssitzung jeweils ohne größere Diskussionen und Änderungen bestätigt. Auch die Liste der “Blauen Partei” der früheren AfD-Vorsitzenden Frauke Petry wurde in der Sitzung innerhalb von fünf Minuten durchgewunken.

*In einer früheren Fassung hatten wir von der Möglichkeit gesprochen, dass die AfD Beschwerde einlegen könnte. Das sieht das Wahlrecht in Sachsen laut den Experten von wahlrecht.de nicht vor. Vom Landeswahlleiter Sachsen gab es dafür keine Bestätigung.

Source :
T Online
Tags: AFDLandeslisteWilko Zichtzulässigen Rechtsweg

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