Am zweiten Prozesstag vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf lässt sich der Angeklagte Maan D., dem Mord und versuchter Mord aus Heimtücke vorgeworfen wird, ausführlich zur Anklage ein.
“Ich wollte so viele Ungläubige wie möglich töten”, erklärt der Angeklagte, als er die Geschehnisse des 09.04.2023 schildert. In dieser Nacht soll er, so die Anklage, einen 35-jährigen Duisburger nachts mit einem Messer in der Altstadt angegriffen und mit 28 Messerstichen tödlich verletzt haben. Eigentlich habe er es auf die ganze Gruppe abgesehen, mit der das Opfer an diesem Abend draußen gefeiert hatte. Doch dann habe er Sirenen und Schreie gehört und sei nach Hause gegangen.
Der Weg in die Radikalisierung
Seinen Weg nach Deutschland schildert Maan D. vor Gericht so. Kurz nach dem Abitur im Sommer 2015 habe er sich von Syrien auf den Weg nach Deutschland gemacht, um nicht zum Militärdienst eingezogen zu werden. In Deutschland angekommen, habe er Sprachkurse und Jobs in der Lagerwirtschaft aber bereits nach nur wenigen Monaten oder Tagen abgebrochen.
Einen islamistischen Hintergrund habe er aber von Haus aus nicht gehabt. “Wir waren normal”, sagt er über die Religiösität seiner Familie. Freitagsgebet, Fasten, das regelmäßige Gebet Zuhause seien üblich gewesen.
Radikalisierung über das Internet
Zu Beginn seiner Zeit in Deutschland habe er noch Freunde getroffen und sei zum Sport gegangen. Über das Internet habe er dann den Weg zum IS gefunden, der für ihn den wahren Glauben darstelle. Einem längeren Vortrag über Ungläubige, das Jenseits und den wahren Glauben, den der Angeklagte für sich beansprucht, kann der Nebenkläger Ali D. nur unter Protest folgen. Immer wieder schüttelt der Vater des getöteten Irfan D. den Kopf, dreht sich zu seinen Angehörigen im Saal um und bringt seine Fassungslosigkeit zum Ausdruck.
Es wird erwartet, dass der Angeklagte sich heute nach einer Pause auch zu den Taten in einem Duisburger Fitnessstudio äußert. Dort soll er laut Anklage neun Tage nach der ersten Tat vier Männer angegriffen und zum Teil lebensgefährlich verletzt haben.