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Gerechte und einfache Besteuerung: Bessere Quellensteuerverfahren werden grenzüberschreitende Investitionen fördern und zur Bekämpfung von Steuermissbrauch beitragen

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Die Europäische Kommission hat heute neue Regeln vorgeschlagen, um die Quellensteuerverfahren in der EU für Anleger, Finanzintermediäre (z. B. Banken) und die Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten effizienter und sicherer zu gestalten. Diese Initiative – ein Schlüsselelement der Mitteilung zur Unternehmensbesteuerung für das 21. Jahrhundert und des Aktionsplans 2020 der Kommission zur Kapitalmarktunion – wird eine gerechtere Besteuerung fördern, Steuerbetrug bekämpfen und grenzüberschreitende Investitionen in der gesamten EU unterstützen.

Der Begriff „Quellensteuer“ bezieht sich beispielsweise auf den Fall, dass ein in einem EU-Mitgliedstaat ansässiger Anleger auf die in einem anderen Mitgliedstaat erzielten Zinsen oder Dividenden Steuern zahlen muss. Dies ist häufig bei grenzüberschreitenden Anlegern der Fall. Um in einem solchen Szenario eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, haben viele EU-Mitgliedstaaten Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet, die verhindern, dass dieselbe Person oder dasselbe Unternehmen zweimal besteuert wird. Diese Abkommen ermöglichen es einem grenzüberschreitend tätigen Investor, einen Rückerstattungsanspruch für zu viel gezahlte Steuern in einem anderen Mitgliedstaat einzureichen.

Das Problem besteht darin, dass diese Rückerstattungsverfahren oft langwierig, kostspielig und umständlich sind, was zu Frustration bei den Anlegern führt und grenzüberschreitende Investitionen innerhalb und in die EU abschreckt. Derzeit sind die in den einzelnen Mitgliedstaaten angewandten Quellensteuerverfahren sehr unterschiedlich. EU-weit müssen sich Anleger mit mehr als 450 verschiedenen Formularen auseinandersetzen, von denen die meisten nur in den Landessprachen verfügbar sind. Auch die Cum/Ex- und Cum/Cum-Skandale haben gezeigt, wie Rückerstattungsverfahren missbraucht werden können: Die Steuerausfälle aus diesen Praktiken werden für die Jahre 2000 bis 2020 auf 150 Milliarden Euro geschätzt.

Die heute vorgeschlagenen Schlüsselmaßnahmen werden das Leben von Anlegern, Finanzintermediären und nationalen Steuerbehörden einfacher machen:

  • Eine gemeinsame EU-Bescheinigung über den digitalen Steuerwohnsitz wird Verfahren zur Quellensteuerentlastung schneller und effizienter machen. Beispielsweise benötigen Anleger mit einem diversifizierten Portfolio in der EU nur eine digitale Steuerwohnsitzbescheinigung, um mehrere Rückerstattungen im selben Kalenderjahr zurückzufordern. Die digitale Steueransässigkeitsbescheinigung sollte innerhalb eines Werktages nach Antragstellung ausgestellt werden. Derzeit sind die meisten Mitgliedstaaten noch auf papierbasierte Verfahren angewiesen.
  • Zwei beschleunigte Verfahren ergänzen das bestehende Standard-Rückerstattungsverfahren: ein Verfahren zur „Quellenbefreiung“ und ein „Schnellrückerstattungssystem“, das den Entlastungsprozess EU-weit schneller und harmonisierter gestalten wird. Die Mitgliedstaaten können wählen, welche Methode sie verwenden möchten – auch eine Kombination aus beiden.
    • Beim Verfahren der „Quellenbefreiung“ richtet sich der zum Zeitpunkt der Auszahlung von Dividenden oder Zinsen geltende Steuersatz direkt nach den geltenden Regeln der Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens.
    • Beim Verfahren der „schnellen Rückerstattung“ erfolgt die erste Zahlung unter Berücksichtigung des Quellensteuersatzes des Mitgliedstaats, in dem die Dividenden oder Zinsen gezahlt werden. Die Rückerstattung etwaiger zu viel gezahlter Steuern erfolgt jedoch innerhalb von 50 Tagen ab dem Zahlungsdatum.

Durch diese standardisierten Verfahren können Anleger schätzungsweise rund 5,17 Milliarden Euro pro Jahr einsparen.

  • Eine standardisierte Meldepflichtwird den nationalen Steuerverwaltungen die notwendigen Instrumente an die Hand geben, um die Berechtigung für den ermäßigten Steuersatz zu prüfen und potenziellen Missbrauch aufzudecken. Zertifizierte Finanzintermediäre müssen die Zahlung von Dividenden oder Zinsen der zuständigen Steuerverwaltung melden, damit diese die Transaktion nachvollziehen kann. Insbesondere große Finanzintermediäre in der EU müssen sich einem nationalen Register zertifizierter Finanzintermediäre anschließen. Auf freiwilliger Basis wird dieses Register auch Nicht-EU- und kleineren EU-Finanzintermediären zugänglich sein. Steuerzahler, die über zertifizierte Finanzintermediäre in der EU investieren, profitieren von beschleunigten Quellensteuerverfahren und vermeiden eine Doppelbesteuerung von Dividendenzahlungen. Je mehr Finanzintermediäre sich registrieren, desto einfacher können die Steuerbehörden Rückerstattungsanträge bearbeiten.

Nächste Schritte

Nach der Annahme durch die Mitgliedstaaten soll der Vorschlag am 1. Januar 2027 in Kraft treten.  

Hintergrund

Der heutige Vorschlag ist nur eine der Initiativen der Kommission, die darauf abzielen, die Verfahren für Unternehmen zu vereinfachen und missbräuchliche Steuerpraktiken zu bekämpfen. Im Dezember 2022 verabschiedeten die Finanzminister den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Gewährleistung eines globalen Mindeststeuerniveaus für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Konzerne in der EU. Darüber hinaus wurde im Mai 2023 eine politische Einigung über neue Steuertransparenzregeln für alle Dienstleister erzielt, die Krypto-Asset-Transaktionen für Kunden mit Wohnsitz in der EU erleichtern. Der heutige Vorschlag ist auch ein Schlüsselelement des Aktionsplans der Kommission zur Kapitalmarktunion 2020 .

Quelle: Europa

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